Hamburg, Wien, Amsterdam, Berlin - 19. Februar 2020 - Sebastian Evers
In Berlin wurde diesen Monat ein 67 Jahre alter Mann wegen des schweren sexuellen Missbrauchs sowie der Anfertigung „kinderpornografischer“ ¹ Schriften verurteilt. Nach Angaben des Gerichts habe ein Datenrettungsunternehmen die Aufzeichnungen seiner Taten während der Wiederherstellung entdeckt und den Fall umgehend zur Anzeige gebracht.
Auch unsere Techniker und Ingenieure bei Attingo – meist selbst Eltern – mussten in der Vergangenheit in Ausübung ihrer Arbeit und technischer Stichproben, um die Funktionalität von Daten zu überprüfen auf derartig schändliches Material stoßen.
Mitarbeiter von Attingo bringen ausnahmslos jeden Fall zur Anzeige und Attingo übergibt sämtliche Informationen und Datenträger sowie angefertigte Kopien an die zuständigen Ermittlungsbehörden. Im Falle von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch erlischt unsere Verpflichtung gegenüber unseren Kunden.
¹) Der Autor erachtet den Terminus Kinderpornografie als verharmlosend. Der zutreffende Begriff lautet Missbrauchsaufzeichnung.
Quelle. Süddeutsche Zeitung